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Zuschuss zu Heizkosten 2022 jetzt beantragen

Die Haushalte wurden durch die Energiepreise im letzten Jahr stark belastet. Beim Land Baden-Württemberg kann eine Härtefallhilfe beantragt werden, auf die wir Sie hier hinweisen wollen.

Über Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme wurde viel diskutiert. Wir wollen Sie heute auf einen Zuschuss für nicht-leitungsgebundene Energieträger aufmerksam machen. Wenn Sie im vergangenen Jahr besonders stark von Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle / Koks betroffen waren, können Sie jetzt eine Härtefallhilfe beim Land Baden-Württemberg beantragen.

Antragsberechtigt sind private Haushalte, deren Energiekosten sich vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als verdoppelt haben. Einen Antrag stellen kann derjenige, der selbst die Heizung betreibt bzw. den Energieträger einkauft, also Hauseigentümer oder Mieter. Werden Mieter über eine Zentralheizung versorgt, muss der Vermieter den Antrag stellen.

Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die eine Verdoppelung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 übersteigen. Konkret heißt das am Beispiel von Heizöl: Der festgelegte Referenzpreis für 2021 für 1 Liter Heizöl beträgt 0,71 Euro. Wenn im letzten Jahr 1,60 EUR für 1 Liter bezahlt und 2.500 Liter Heizöl gekauft wurden, beläuft sich der Erstattungsbetrag auf 360 Euro.

Voraussetzung für einen Zuschuss ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro, maximal werden pro Haushalt 2.000 EUR ausbezahlt. Anträge müssen spätestens bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden – wobei früher besser ist, damit bei Antragstellung auch noch Zuschussgelder vorhanden sind.

Sie brauchen Hilfe?

Für Fragen zur Antragstellung gibt es beim Umweltministerium eine Telefon-Hotline, die Sie unter 0711 / 126-1600 von Mo – Fr zwischen 9:00 und 17:00 Uhr erreichen können.

Außerdem hat der CVJM Linkenheim auf Anfrage spontan zugesagt, mit seiner Initiative „Papierkram Hilfe“ zu unterstützen. Wenn Sie Hilfe in Anspruch nehmen möchten, kommen Sie am Samstag zwischen 14.00 und 16:00 Uhr ins Diakoniezentrum in die Rathausstraße 6.

Den Link zur Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier 

Den Link zu den FAQ zur Härtefallhilfe hier 

Den Link zum Onlineportal für die Antragsstellung hier 

Weitere Informationen

Förderzeitraum: Bestellung während 1. Januar - 1. Dezember 2022, Lieferung bis spätestens 31. März 2023

Welche Unterlagen und Daten werden für die Antragstellung benötigt?

 

 

  • Rechnung sowie Umsatzsteuer ID oder Steuernummer des Rechnungstellers (sollte eigentlich auf Rechnung sein)
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Überweisungsbeleg)
  • Feuerstättenbescheid
  • Foto vom Antragsteller mit Vorderseite Ausweis
  • Foto Ausweis Vorder- und Rückseite
  • IBAN Antragsteller
  • Steuer ID Antragsteller

im Falle von Mietobjekten:

  • Adresse Mietobjekt
  • Vor- und Nachname der Mieter
  • Eigenerklärung des Antragstellers (Download, ausdrucken, unterschreiben - während Antragstellung)

 

Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:

  • Heizöl: 71 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
  • Flüssiggas: 57 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
  • Holzpellets: 24 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
  • Holzhackschnitzel: 11 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
  • Holzbriketts: 28 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inklusive Umsatzsteuer)
  • Kohle/Koks: 36 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)

 

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Pia Frei und Andreas Stampfer auf einem Lagerplatz für Brennholz, für das die Härtefallhilfe ebenfalls beantragt werden kann.